Auf dieser Seite finden Sie umfangreiche Informationen zu meinen Kompetenzen in den verschiedenen Rechtsbereichen. Ich stehe Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gerne in den folgenden Rechtsgebieten zur Verfügung.
Ich vertrete Ihre Rechte als Patient*in. In allen Fällen, in denen es durch Versäumnisse oder Pflichtverstöße von Ärzten, Praxis- oder Klinikpersonal und Krankenhäusern zu medizinischen Fehlern mit Schadensfolgen kam, setze ich mich konsequent bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen für Sie ein. Durch zahlreiche erfolgreiche Fälle habe ich mir in diesem Bereich ein umfangreiches Expertenwissen aufgebaut.
Gerade im Arzthaftungsrecht ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig, damit ich Sie bestmöglich vertreten kann. Oftmals kann durch gutes Verhandeln bereits außergerichtlich die Auszahlung von Schmerzensgeld erreicht werden, was Ihnen ein langjähriges Gerichtsverfahren erspart.
Die häufigsten Fälle im Arzthaftungsrecht sind:
In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist die anwaltliche Beratung bzw. Vertretung grundsätzlich zu empfehlen. Aufgrund der im Arbeitsrecht geltenden kurzen Fristen können bereits kleine Fehler zum vollständigen Verlust Ihrer Ansprüche führen.
Ich berate und vertrete Sie gerne z.B. in den folgenden Gebieten:
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht was Sie tun sollen? Oder Sie möchten Ihre wertvolle Zeit lieber nicht damit verbringen, sich mit Versicherungen über einzelne Schadenspositionen zu streiten?
Gerne übernehme ich für Sie
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung zudem auch die Kosten meiner Tätigkeit.
Als Autofahrer passiert ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung schneller, als man denkt. Die Strafen sind oft hoch, die Fristen kurz, daher ist schnelles Handeln gefragt. Gerne übernehme ich für Sie:
Das im BGB geregelte allgemeine Zivilrecht bestimmt die Beziehungen rechtlich gleichgestellter, natürlicher oder juristischer Personen zueinander. Hier helfe ich Ihnen gerne mit einer individuellen Lösung, sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von Forderungen. Im Vertragsrecht geht es vorwiegend um die Erarbeitung und Überprüfung von Verträgen, Formularen sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich formuliere Ihre Verträge rechtswirksam und eindeutig und kläre Sie über die Konsequenzen jeder Klausel auf.
Im Einzelnen geht es hier z.B. um die folgenden Gebiete: